Arbeit und Gehalt nur nach Corona-Test
Eine Flötistin aus Bayern lieferte den Präzedenzfall: Es ging um Weisungsrechte von Arbeitgebern in der Corona-Pandemie. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Erfurt/München (dpa) - Mit ihrem Widerstand gegen eine vom Arbeitgeber verordnete Corona-Testpflicht hat sich eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft - und für ein Grundsatzurteil gesorgt.
Deutschlands höchste Arbeitsrichter stellten am Mittwoch in Erfurt fest, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können, um das
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+