"Black Friday" als Marke? Bundespatentgericht sieht Chancen
Im Prozess um den Schnäppchentag vor dem Weihnachtsgeschäft des Handels geht es um viel Geld. Einen Unternehmer warf die vorläufige Einschätzung der Richter im Prozess um - im wahrsten Sinne des Wortes. Dabei hatte das Gericht noch ein dickes "aber" anzumerken.

München (dpa) - Als Schnäppchentag ist der "Black Friday" den meisten Deutschen ein Begriff. Online-Plattformen und Einzelhändler vor Ort werben am "Black Friday" Ende November mit hohen Rabatten und machen Milliarden-Umsatz.
Das Bundespatentgericht in München verhandelte darüber, ob ein Unternehmen in Hongkong von den Händlern Lizenzgebühren für die Verwendung des Begriffs in ihrer
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