Vorruheständler wollen mehr Geld und ziehen in Scharen vor Arbeitsgericht
"Emotional enttäuscht": Haben sie Anspruch auf die gleichen Gehaltserhöhungen oder Prämien, die die aktive Belegschaft erhält?

Von Matthias Kros
Mannheim/Walldorf. Haben Mitarbeitende des Softwarekonzerns SAP im Vorruhestand beziehungsweise in der passiven Altersteilzeit Anspruch auf die gleichen Gehaltserhöhungen oder Prämien, die die aktive Belegschaft erhält? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Arbeitsgericht Mannheim beschäftigen.
Bei einem Gütetermin am Mittwoch wurde schnell klar,
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