BGH: Rücktrittsversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten
Muss die Rücktrittskostenversicherung für die Kosten eines stornierten Flugs aufkommen, auch wenn der mit Bonusmeilen bezahlt wurde? In letzter Instanz gibt der BGH einem Kläger Recht.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Reisenden im Streit mit der Rücktrittskostenversicherung den Rücken: Wer einen stornierten Flug mit Bonusmeilen bezahlt hat, die nun unwiederbringlich verloren sind, hat Anspruch auf Entschädigung. Das ergibt sich aus einem Karlsruher Urteil von Anfang März, das am Montag veröffentlicht wurde. (Az. IV ZR 112/22)
Der Kläger hatte Flüge
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