Bundesgericht: Hohe Hürden für verkaufsoffene Sonntage
Verkaufsoffene Sonntag aus Anlass von Märkten oder Festen sind ein heiß umstrittenen Thema. Verdi verteidigt die Sonntagsruhe, City-Gemeinschaften hoffen auf Umsätze. Aber was ist zulässig und was nicht?

Leipzig (dpa) - Für die Zulässigkeit einer Sonntagsöffnung von Geschäften anlässlich von Märkten oder Festen gelten weiter hohe Hürden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigte seine bisherige Rechtsprechung zu dem Dauerstreitthema.
Die Leipziger Richter änderten zwei Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster ab, die
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