Virtuelle Hauptversammlungen sollen erlaubt werden
Das Aktiengesetz schreibt eine physische Zusammenkunft von Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer eines Unternehmens vor. Während der Corona-Krise sollen nun aber auch virtuelle Versammlungen erlaubt werden.
Frankfurt/Berlin (dpa) - Angesichts der Coronavirus-Krise will der Gesetzgeber Aktiengesellschaften in Deutschland erstmals virtuelle Hauptversammlungen erlauben. Die Aktionärstreffen sollen online ohne Präsenzpflicht durchgeführt werden dürfen, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.
Üblicherweise schreibt das Aktiengesetz vor, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der
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