BGH entscheidet Streit um Bohrlöcher in Reihenhaus
Über ein Bohrloch an der Außenwand eines Reihenhauses sind zwei Nachbarn in Bayern in heftigen Streit geraten. Der BGH hat nun sein Urteil gefällt.

Karlsruhe (dpa) - Reihenhaus-Bewohner sollten besser zweimal nachdenken, bevor sie in die Außenwand zum Nachbarn eigenmächtig Löcher bohren.
In vielen Fällen gehört die Wand nämlich nur dem Nachbarn und dessen Erlaubnis ist zwingend nötig. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem November hervor, das nun in Karlsruhe mit Begründung veröffentlicht wurde. (Az. V ZR
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