Betriebsrat setzt sich vor Gericht zum Teil gegen Prominent Deutschland durch
"Halber Sieg" Arbeitnehmervertreter - Es ging um Aussagen, die als Drohung aufgefasst wurden

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa
Von Barbara Klauß
Heidelberg. Wo hört die Meinungsfreiheit auf? Und wo fängt die Behinderung der Betriebsratsarbeit an? Was darf ein Arbeitgeber öffentlich über Arbeitnehmervertreter sagen? Und wo muss er sich zurückhalten? Zu diesen Fragen hat eine Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim am Donnerstag einen Beschluss verkündet. Demnach dürfen Vertreter der Prominent
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