Verbraucherschützer kritisieren Insolvenzrechtsreform
Verbraucher werden nach einer Pleite nach drei Jahren von ihren Restschulden befreit. Der schnellere Neuanfang werde jedoch durch zu lange Schufa-Einträge behindert, kritisieren Verbraucherschützer.
Frankfurt/Main (dpa) - Verbraucherschützer sehen auch nach der Insolvenzrechtsreform dringenden Handlungsbedarf.
Zwar werden Verbraucher bei einer Pleite seit 1. Oktober 2020 nach drei Jahren statt wie zuvor weitgehend üblich nach sechs Jahren von ihren restlichen Schulden befreit. So sollen sie schneller wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können.
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