Rückgaberecht schließt Schadensersatz nicht aus
Der Bundesgerichtshof stärkt im Dieselskandal die Position der Kläger. Die Haftung der VW-Tochter Audi ist aber weiterhin ungeklärt.
Von Anja Semmelroch
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Position von Diesel-Klägern, die ihr Auto per Ratenkauf finanziert haben. Ihnen kann auch dann Schadenersatz zustehen, wenn sie von einem Rückgaberecht im Darlehensvertrag keinen Gebrauch gemacht haben, urteilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Donnerstag in einem Audi-Fall. Die zentrale
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