Karlsruhe weist Eilantrag gegen Mietendeckel ab
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt den Befürwortern des Berliner Mietendeckels Aufwind. Noch ist das letzte Wort jedoch nicht gesprochen.
Karlsruhe (dpa) - Kurz vor Inkrafttreten der zweiten Stufe des umstrittenen Berliner Mietendeckels hat das Bundesverfassungsgericht einen vorläufigen Stopp abgelehnt.
Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag auf einstweilige Anordnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab. Diese vermietet in Berlin 24 Wohnungen.
Es sei nicht erkennbar, dass der Gesellschaft in Folge einer
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