Plus Bundesverfassungsgericht

Arbeitgeber mit Beschwerde zu Nachtzuschlägen erfolgreich

Zwei Firmen sollen Nachtschichtarbeitern höhere Zuschläge zahlen als tariflich vereinbart. So entschied es zumindest das Bundesarbeitsgericht. In Karlsruhe geht es für die Arbeitgeber besser aus.

19.02.2025 UPDATE: 19.02.2025 13:09 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Zuschlägen für Nacharbeit geurteilt (Archivbild).

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um tarifliche Nachtzuschläge bei Schichtarbeit haben zwei Unternehmen am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg eingefahren. Sie hatten sich mit Verfassungsbeschwerden gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nach Karlsruhe gewandt. Das Gericht hatte sie zur Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Zuschläge für Nachtschichtarbeit verurteilt. Der

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