Plus Bundesfinanzhof

Witwe muss Erbschaftsteuer zahlen

Befreiung bei Immobilien gilt nur, wenn die Person zehn Jahre Eigentümer bleibt

29.11.2019 UPDATE: 30.11.2019 06:00 Uhr 51 Sekunden
Wer seine Immobilie schon zu Lebzeiten übergeben will, darf das nicht zu früh tun, sonst wird Erbschaftsteuer fällig. Foto: dpa

München. (dpa) Eine Witwe muss nachträglich Erbschaftsteuer zahlen, weil sie das Eigenheim der Familie zu früh an ihre Tochter verschenkte. Die Befreiung von der Erbschaftsteuer für Witwen und Witwer gilt nur, wenn diese, wie im Gesetz vorgeschrieben, auch tatsächlich zehn Jahre Eigentümer des geerbten Hauses bleiben. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Donnerstag veröffentlichten

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