Witwe muss Erbschaftsteuer zahlen
Befreiung bei Immobilien gilt nur, wenn die Person zehn Jahre Eigentümer bleibt
München. (dpa) Eine Witwe muss nachträglich Erbschaftsteuer zahlen, weil sie das Eigenheim der Familie zu früh an ihre Tochter verschenkte. Die Befreiung von der Erbschaftsteuer für Witwen und Witwer gilt nur, wenn diese, wie im Gesetz vorgeschrieben, auch tatsächlich zehn Jahre Eigentümer des geerbten Hauses bleiben. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Donnerstag veröffentlichten
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