Plus Brexit

Weiter EU-Ausnahmeregel für britische Finanzdienstleister

Die EU-Kommission hat am Dienstag eine Ausnahmeregel verlängert, die es den Finanzinstitutionen erlaubt, auch nach dem Brexit weiter in der EU tätig zu sein.

08.02.2022 UPDATE: 08.02.2022 11:33 Uhr 37 Sekunden
EU-Kommission
Flaggen der Europäischen Union vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Brüssel (dpa) - Banken und Geldmanager können ihre Geschäfte künftig weiterhin über sogenannte Clearing-Häuser in Großbritannien abwickeln. Am Dienstag verlängerte die EU-Kommission eine Ausnahmeregel, die es den Finanzinstitutionen erlaubt, auch nach dem Brexit weiter in der EU tätig zu sein.

Clearing-Häuser sind insbesondere in der Finanzhauptstadt London ansässig, so hat etwa die

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