Weiter EU-Ausnahmeregel für britische Finanzdienstleister
Die EU-Kommission hat am Dienstag eine Ausnahmeregel verlängert, die es den Finanzinstitutionen erlaubt, auch nach dem Brexit weiter in der EU tätig zu sein.
Brüssel (dpa) - Banken und Geldmanager können ihre Geschäfte künftig weiterhin über sogenannte Clearing-Häuser in Großbritannien abwickeln. Am Dienstag verlängerte die EU-Kommission eine Ausnahmeregel, die es den Finanzinstitutionen erlaubt, auch nach dem Brexit weiter in der EU tätig zu sein.
Clearing-Häuser sind insbesondere in der Finanzhauptstadt London ansässig, so hat etwa die
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