Testpflicht in Kraft
Wer nicht im Homeoffice arbeitet, darf sich einmal wöchentlich testen. Beschäftigte mit häufigem Kundenkontakt oder in körpernahen Dienstleistungen zweimal.
Berlin. (RNZ) Beschäftigte in deutschen Unternehmen haben ab sofort das Recht auf regelmäßige kostenlose Corona-Tests im Betrieb. Am Dienstag trat eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Kraft, die für alle, die nicht im Homeoffice arbeiten, einmal wöchentlich ein Testangebot vorsieht, Beschäftigte mit häufigem Kundenkontakt oder in körpernahen Dienstleistungen haben das
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