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Kartellamt darf Google-Interna an Konkurrenz geben

Wie weit darf das Bundeskartellamt gehen, um große Tech-Konzerne in die Schranken zu weisen? Am BGH ging es jum die Weitergabe von Informationen an Wettbewerber, die aus Sicht von Google Geschäftsgeheimnisse sind.

20.02.2024 UPDATE: 20.02.2024 05:23 Uhr 1 Minute, 55 Sekunden
Google
Das Bundeskartellamt will dem Konzern «verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen» bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundeskartellamt darf nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) Google-Interna an Konkurrenten des Technologieriesen weitergeben, um wettbewerbliche Bedenken zu klären. Der Kartellsenat in Karlsruhe folgte nicht bei allen in Streit stehenden Textpassagen der Argumentation des Konzerns, dass es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handle. In anderen

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