Daimler-"Thermofenster" allein wohl kein Grund für Schadenersatz
Der Fall dürfte ans Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen werden, weil dort anderen Manipulationsvorwürfen nicht nachgegangen wurde.
Karlsruhe. (dpa) Autobesitzer, die wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln gegen Daimler klagen, dürften eher schlechte Karten haben. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) machten am Dienstag in ihrer ersten Verhandlung dazu deutlich, dass sich aus dem Einsatz der Technik allein wohl keine Schadenersatz-Ansprüche ergeben. Ähnlich hatten sie sich im
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