Drei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Heimbewohnern
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe
Ulm. (dpa-lsw) Das Landgericht Ulm hat eine Altenpflegerin wegen sexuellen Missbrauchs demenzkranker Frauen zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagte wurde am Montag unter anderem der Vergewaltigung in einem Fall und der sexuellen Nötigung schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass die 47-Jährige zudem Fotos und Videos ihrer Taten für einen Bekannten gemacht
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