Plus Streit um Hassrede

Gericht: Facebook als Hausherr darf Hassrede löschen

Nach Ansicht der Zivilkammer vom Donnerstag war beides rechtens, weil der Beitrag gegen die aktuellen Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks verstoße.

29.08.2019 UPDATE: 29.08.2019 16:35 Uhr 55 Sekunden
Facebook

Symbolfoto: dpa

Stuttgart. (dpa) Im Streit um einen als Hassrede eingestuften und von Facebook gelöschten Post hat das Stuttgarter Landgericht die Klage des Verfassers abgewiesen. Die Plattform hatte auch dessen Nutzerkonto für 30 Tage gesperrt. Nach Ansicht der Zivilkammer vom Donnerstag war beides rechtens, weil der Beitrag gegen die aktuellen Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks

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