Gericht: Facebook als Hausherr darf Hassrede löschen
Nach Ansicht der Zivilkammer vom Donnerstag war beides rechtens, weil der Beitrag gegen die aktuellen Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks verstoße.
Stuttgart. (dpa) Im Streit um einen als Hassrede eingestuften und von Facebook gelöschten Post hat das Stuttgarter Landgericht die Klage des Verfassers abgewiesen. Die Plattform hatte auch dessen Nutzerkonto für 30 Tage gesperrt. Nach Ansicht der Zivilkammer vom Donnerstag war beides rechtens, weil der Beitrag gegen die aktuellen Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks
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