Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung von Hussein K. nach dem Erwachsenenstrafrecht. Foto: Patrick Seeger
Freiburg. (lsw) Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Ankläger die Höchststrafe gefordert. "Der Angeklagte ist gefährlich für die Allgemeinheit", sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger. Er plädierte am Freitag beim Landgericht für eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. Hussein K. nahm die Worte des Anklägers äußerlich regungslos hin. Sein Verteidiger sowie der Nebenkläger plädieren am Montag. Das Urteil ist für den 22. März geplant.
Ankläger Berger hielt ein Plädoyer von mehr als drei Stunden. Von Hussein K. gehe ein hohes Rückfallrisiko aus. Die Vorwürfe des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung seien im Prozess erhärtet worden. Zudem sei durch Gutachten und Zeugenaussagen erwiesen, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen war. Deshalb müsse Erwachsenenstrafrecht gelten.
Der vor der Jugendkammer angeklagte Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam. Er hat behauptet, im Affekt und ohne Absicht gehandelt zu haben.
Die Aussagen seien "von Lügen geprägt", sagte der Staatsanwalt: "Der Angeklagte hat alles getan, Aufklärung zu verhindern." Es habe sich um eine gezielte und grausame Tat mit Tötungsabsicht gehandelt. Hussein K. habe rücksichtslos gehandelt, keine Reue und seinem Opfer gegenüber Gleichgültigkeit gezeigt. "Es ging ihm in der Nacht darum, auf seine Art Sex mit einer Frau zu haben", sagte Berger. Um nicht entdeckt zu werden, habe er die junge Frau getötet. Der aus dem Iran stammende Hussein K. sei geprägt von einer Frauenverachtung und habe kein Mitgefühl.