Naturschutzverbände fordern, dass Landwirte ihre Daten künftig möglichst online zentral erfassen lassen. Foto: Patrick Pleul
Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Umweltschützer und Wasserversorger sehen sich bestätigt: Im Streit mit dem Land um Daten zu Pflanzenschutzmitteln haben Gerichte ihnen gleich mehrfach Recht gegeben. Ihr Kampf für mehr Transparenz wird vom Landesdatenschutzbeauftragten unterstützt – doch die Verwaltung ist in Berufung gegangen.
Für den Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU), kommt es am Montagvormittag ziemlich dick: "Der Herr Hauk ist nicht nur Bauernminister, er ist auch Verbraucherschutzminister, und das sollte er in seinem Amt dann auch endlich mal realisieren", erklärt Frieder Haakh, Geschäftsführer des Zweckverbandes Landeswasserversorgung (LW) in Stuttgart vor Journalisten. "Wir fragen uns schon, wie viele Niederlagen vor Gericht das Land noch erleiden möchte, um zur Einsicht zu gelangen", legt Johannes Enssle nach, Vorsitzender des Nabu Baden-Württemberg. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hält nicht hinter dem Berg: "Die öffentliche Verwaltung muss lernen, dass sie Dienstleister sind."
Hintergrund sind insgesamt sieben Klagen, die Nabu und LW angestrengt haben, um Zugang zu Aufzeichnungen über den Pestizideinsatz in Schutzgebieten zu erhalten. Sie streben eigentlich eine Übersicht über den Pestizideinsatz in ganz Baden-Württemberg an. Die Verwaltungsgerichte Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg haben ihnen zwischen März und Juli 2020 Recht gegeben: Sie verpflichteten die Regierung zur Herausgabe der gewünschten Angaben. Die Kläger rechnen damit, dass die anderen Verfahren ähnlich ausgehen.
Landwirte müssen den Einsatz von Pestiziden dokumentieren. Die Landesbehörden mit Hauk an der Spitze hatten eine Herausgabe bislang mit verschiedenen Begründungen verweigert. Zum einen kontrolliere das Land die Daten nur stichprobenartig, habe aber keine Gesamtstatistik. Zum anderen sehe das deutsche Pflanzenschutzgesetz nur "im Einzelfall" sowie "bei Vorliegen eines berechtigten Interesses" Auskunft an Dritte vor, und auch das nur "unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Aufzeichnenden".
Die Gerichte kamen zu einer gänzlich entgegengesetzten Einschätzung: Der zitierte Absatz des deutschen Pflanzenschutzgesetzes sei mit den Vorgaben des Europarechts unvereinbar und dürfe daher nicht angewendet werden. Für Auskünfte über Umweltdaten müsse im Gegenteil überhaupt kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Da die Daten für die Regierungspräsidien als zuständige Behörde bereitgehalten werden, "verfügten" diese auch darüber.
Die Kläger hatten nur anonymisierte Angaben gefordert. Als Dreingabe bekamen sie aber auch noch bescheinigt, dass das nicht zwingend sei. Denn die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sei bei Emissionen in die Umwelt nach Europarecht grundsätzlich irrelevant. Und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei eine Emission.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stefan Brink, sprach von "ganz ungewöhnlichen und ermutigenden Erfolgen". Traditionell sei Deutschland noch stark der Idee des Amtsgeheimnisses verhaftet. Auch die Bundesrepublik habe aber die Aarhus-Konvention von 1998 unterzeichnet, der sich das Recht auf Information im Umweltbereich, auf Öffentlichkeitsbeteiligung und das Klagerecht verdankten.
Im Gefolge des Volksbegehrens Pro Biene hat die grün-schwarze Landesregierung sich mit den Initiatoren und Verbänden wie dem Nabu auf ein Gesetz zur Förderung der Biodiversität geeinigt. Es sieht unter anderem vor, bis zum Jahr 2030 die Menge der im Land eingesetzten synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent zu reduzieren. Ein Verbund von landwirtschaftlichen Testbetrieben soll dabei Daten für Baden-Württemberg liefern. Für Enssle und Haakh ist das nicht genug: Pauschal hochgerechnete Zahlen seien zu wenig aussagekräftig, zumal unter diesen Betrieben schwarze Schafe nicht zu erwarten seien. Zusammen mit Brink plädierten sie dafür, die Landwirte ihre Daten künftig online erfassen zu lassen – und idealerweise gleich öffentlich zusammenzuführen.
Das Ministerium für Ländlichen Raum zeigte sich auf Anfrage "verwundert" über den Zeitpunkt der Pressekonferenz – immerhin stünden noch Urteile aus. "An Bundesrecht sind wir gebunden", erklärte ein Sprecher, warum das Land Berufung eingelegt hat. Man wolle den festgestellten Widerspruch zum Europarecht obergerichtlich klären lassen.
Der Landesbauernverband Baden-Württemberg teilte mit, die größte Sorge der Landwirte sei, dass veröffentlichte Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht vorurteilsfrei diskutiert würden.