Maske ab wegen Barthaarzupfen - Corona-Bußgeld fällig
Oberlandesgericht bestätigt Bußgeld-Urteil aus Mosbach - reduziert aber die Höhe

Karlsruhe. (dpa/lsw) Auch wenn in einem Zug die Mund-Nase-Bedeckung nur kurz abgenommen wird und nur wenige Menschen mit im Abteil sitzen, ist ein Bußgeld fällig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden und eine Frau nach Angaben vom Freitag dazu verpflichtet, 70 Euro zu zahlen. Sie hatte sich Barthaare am Kinn herausgezupft und dafür die Maske heruntergezogen. Dabei hatte
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+