Amtsblätter dürfen nicht wie Zeitung berichten
Klage des Verlags der "Südwest Presse" gegen das "Stadtblatt" in Crailsheim erfolgreich

Karlsruhe/Crailsheim (dpa) Amtsblätter dürfen Zeitungen keine Konkurrenz machen. Für die kostenlos verteilten Publikationen der Kommunen gibt es klare Grenzen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe (Az. I ZR 112/17). Sie dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats unterrichten. Aber, so betonte der
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