Plus Bundesgerichtshof

Amtsblätter dürfen nicht wie Zeitung berichten

Klage des Verlags der "Südwest Presse" gegen das "Stadtblatt" in Crailsheim erfolgreich

20.12.2018 UPDATE: 20.12.2018 10:07 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Crailsheim. Foto: Susanne Kupke/dpa

Karlsruhe/Crailsheim (dpa) Amtsblätter dürfen Zeitungen keine Konkurrenz machen. Für die kostenlos verteilten Publikationen der Kommunen gibt es klare Grenzen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe (Az. I ZR 112/17). Sie dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats unterrichten. Aber, so betonte der

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