So sollen Ungeimpfte ihr Studium fortsetzen können (Update)
Ungeimpfte müssen weiter draußen bleiben: Obwohl ein Gericht die 2G-Regeln an Hochschulen gekippt hat, will das Land daran festhalten.
Stuttgart/Heidelberg. (sös) Zwei Tage nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim, wonach die 2G-Regelung an Hochschulen unzulässig sei (Aktenzeichen (1 S 3670/21) hat das Wissenschaftsministerium am Sonntagabend die Corona-Verordnung Studienbetrieb angepasst.
Die Hochschulen müssen nun auch für nicht-immunisierte Studierende die "Studierbarkeit" ihrer Studiengänge
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