Stuttgart. (lsw) Maskenverweigerern in Baden-Württemberg droht ab sofort auch auf dem Schulhof ein Bußgeld. Das geht aus dem neuen Strafkatalog hervor, den die Landesregierung nach den jüngsten Vereinbarungen von Bund und Ländern angepasst hat. Demnach drohen zwischen 25 und 250 Euro Bußgeld, wenn außerhalb des Unterrichts keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Der sogenannte Regelsatz liegt bei 35 Euro, wie es in dem am Freitag veröffentlichten "Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten" weiter heißt. Kontrolliert wird die Regelung nach Angaben des Sozialministeriums durch das Ordnungsamt, das in einem solchen Fall auch das Bußgeld erheben müsste.
Der Schutz ist ab Klasse fünf und an den weiterführenden Schulen auf den sogenannten Begegnungsflächen wie den Fluren, der Aula, dem Schulhof und den Toiletten vorgeschrieben. Im Klassenraum wird es an baden-württembergischen Schulen nach den Sommerferien dagegen keine Maskenpflicht geben.
Auch das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer außerhalb des Nahverkehrs wird im neuen Katalog angehoben. Es werden ab sofort – wie in weiten Teilen Deutschlands auch – mindestens 50 statt wie bislang 25 Euro fällig, wenn eine Maske nicht wie vorgeschrieben getragen wird. In Bus und Bahn gilt in diesem Fall weiterhin ein Mindestbußgeld von 100 Euro.