Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen fällt
Für Patienten und Besucher gilt die Maskenpflicht allerdings auch weiterhin.

Stuttgart. (dpa/lsw) Ab Februar müssen die Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg keine Masken mehr tragen. Eine entsprechende Lockerung sei Teil der kommenden Corona-Verordnung, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag.
Für Patienten und Besucher gilt die Maskenpflicht allerdings nach aktuellem Stand auch



