Befragte sind zur Auskunft verpflichtet
Europaweit müssen einheitliche Grunddaten über die Bevölkerung und deren Wohnsituation verfügbar sein.

Neckar-Odenwald-Kreis. (RNZ) Ab dem 15. Mai wird wieder für den Zensus 2022 gezählt. Er basiert auf einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2008, nach der die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, alle zehn Jahre eine Volkszählung durchzuführen, informiert das Landratsamt in einer Pressemeldung.
In Deutschland wurde der Zensus zuletzt im Jahr 2011 durchgeführt. Damals kam man zu dem Ergebnis,
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