AKW-Bauschutt kann auf die Deponie
Umweltministerium erlaubt Verlagerung - Freigabewerte dürfen aber nicht überschritten werden

Atomkraftwerk in Neckarwestheim. Foto: Christoph Schmidt/dpa
Neckarwestheim. (dpa-lsw) Der Schutt aus dem Rückbau des Atomkraftwerks (AKW) Neckarwestheim darf auf Deponien im Kreis Ludwigsburg entsorgt werden. Das Umweltministerium erteilte laut einer Mitteilung vom Freitag die Freigabe für die Deponien "Am Froschgaben" in Schwieberdingen und "Burghof" in Vaihingen/Enz.
Der Energiekonzern EnBW muss jedoch für jede einzelne Lieferung nachweisen, dass der Bauschutt die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung des Bundes nicht überschreitet. Dann sei der Bauschutt gesundheitlich unbedenklich, versicherte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Das habe die Bundesärztekammer ausdrücklich bestätigt.