Härtere Strafen für Übergriffe auf Verfassungsorgane?
Im Juni tagen die Justizminister der Länder. In einem gemeinsamen Beschlussvorschlag fordern zwei Bundesländer härtere Strafen, wenn etwa Menschen unerlaubt in den Bundestag eindringen.
Schwerin/München (dpa) - Bayern und Mecklenburg-Vorpommern fordern härtere Strafen für Übergriffe auf Verfassungsorgane. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag wollen die beiden Bundesländer bei der Justizministerkonferenz am 16. Juni einbringen.
Bis August 1999 waren demnach Versammlungen innerhalb einer Schutzzone um die jeweiligen Verfassungsorgane strafbar, mit Freiheitsstrafen von
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