Karlsruhe weist Ehepaar mit Sterbewunsch ab
Jeder Mensch hat das Recht auf einen selbstbestimmten Tod - mit diesem Urteil ging das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr sehr, sehr weit. Gerade arbeitet die Politik an der Umsetzung. Auch deshalb üben sich die Richter in einer neuen Entscheidung in Zurückhaltung.
Karlsruhe (dpa) - Ein älteres Ehepaar, das seinen Tod selbst in die Hand nehmen möchte, bekommt auch durch eine Verfassungsbeschwerde keinen Zugang zu einem tödlichen Medikament vom zuständigen Bundesinstitut.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage von 2019 als unzulässig ab und verwies auf das Grundsatzurteil zur Sterbehilfe aus dem Februar 2020. Dadurch hätten sich die
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