Plus Kein tödliches Mittel

Karlsruhe weist Ehepaar mit Sterbewunsch ab

Jeder Mensch hat das Recht auf einen selbstbestimmten Tod - mit diesem Urteil ging das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr sehr, sehr weit. Gerade arbeitet die Politik an der Umsetzung. Auch deshalb üben sich die Richter in einer neuen Entscheidung in Zurückhaltung.

05.02.2021 UPDATE: 05.02.2021 12:28 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die 1937 und 1944 geborenen Kläger sind nicht schwerkrank. Sie hatten ihren Sterbewunsch damit begründet, dass sie nicht erleben möchten, wie ihre Kräfte nachlassen. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Ein älteres Ehepaar, das seinen Tod selbst in die Hand nehmen möchte, bekommt auch durch eine Verfassungsbeschwerde keinen Zugang zu einem tödlichen Medikament vom zuständigen Bundesinstitut.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage von 2019 als unzulässig ab und verwies auf das Grundsatzurteil zur Sterbehilfe aus dem Februar 2020. Dadurch hätten sich die

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