Strafe muss wehtun? - Karlsruhe zieht Sanktionen den Stachel
Wer auf Hartz IV ist, bekommt nur das Nötigste. Und die Jobcenter können den Geldhahn noch weiter zudrehen. Fast 15 Jahre lang ging das so. Jetzt greift das Verfassungsgericht von heute auf morgen ein.
Karlsruhe (dpa) - Erst streicht ihm das Jobcenter 117,30 Euro im Monat, bei der nächsten Verfehlung 234,60 Euro: Dass er bei der Arbeitssuche nicht kooperiert, wie er soll, hat für einen Hartz-IV-Empfänger in Erfurt 2014 schmerzhafte Folgen.
Kein Einzelschicksal - aber darf der Staat das überhaupt: Menschen, die eh von der Hand in den Mund leben, den Geldhahn zudrehen? Fünf Jahre später
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