Plus Bundesverfassungsgericht

Kein generelles Verbot von Freitagsgebeten im Ramadan

Im Fastenmonat Ramadan treffen die Gottesdienst-Verbote wegen Corona Muslime besonders hart. Das Bundesverfassungsgericht sieht das Infektionsrisiko. Ein Verbot ohne jede Ausnahme geht aber zu weit.

29.04.2020 UPDATE: 29.04.2020 20:33 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
Moschee
Zumindest angesichts der derzeitigen Gefahrensituation sei «nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in keinem Fall erfolgen kann», entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung gilt nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen. Foto: Swen Pförtner/dpa

Karlsruhe (dpa) - Freitagsgebete im muslimischen Fastenmonat Ramadan dürfen auch in der Corona-Krise nicht generell verboten werden. Im Einzelfall müsse es möglich bleiben, nach eingehender Prüfung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Die Karlsruher Richter setzten im Eilverfahren auf Antrag eines religiösen Vereins aus Niedersachsen die Regelung

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