Kein generelles Verbot von Freitagsgebeten im Ramadan
Im Fastenmonat Ramadan treffen die Gottesdienst-Verbote wegen Corona Muslime besonders hart. Das Bundesverfassungsgericht sieht das Infektionsrisiko. Ein Verbot ohne jede Ausnahme geht aber zu weit.
Karlsruhe (dpa) - Freitagsgebete im muslimischen Fastenmonat Ramadan dürfen auch in der Corona-Krise nicht generell verboten werden. Im Einzelfall müsse es möglich bleiben, nach eingehender Prüfung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Karlsruher Richter setzten im Eilverfahren auf Antrag eines religiösen Vereins aus Niedersachsen die Regelung
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