Bayerns Verweilverbot war rechtswidrig
Bundesverwaltungsgericht rügt Bayerns Corona-Verordnung

Leipzig. (dpa/hol) Die sächsischen Kontaktbeschränkungen in der Frühphase der Corona-Pandemie waren rechtmäßig, die in Bayern besonders strikte Ausgangssperre jedoch nicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es war das erste Mal, dass sich das oberste Verwaltungsgericht mit den Corona-Regeln auseinandergesetzt hat.
Die Richter hatten Klagen gegen die
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