Plus Corona-Verordnungen

Bayerns Verweilverbot war rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht rügt Bayerns Corona-Verordnung

23.11.2022 UPDATE: 23.11.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden
Bitte gehen Sie weiter: Menschenleere Fußgängerzone in Berchtesgaden. Foto: dpa

Leipzig. (dpa/hol) Die sächsischen Kontaktbeschränkungen in der Frühphase der Corona-Pandemie waren rechtmäßig, die in Bayern besonders strikte Ausgangssperre jedoch nicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es war das erste Mal, dass sich das oberste Verwaltungsgericht mit den Corona-Regeln auseinandergesetzt hat.

Die Richter hatten Klagen gegen die

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