EuGH: Scharia-Scheidung muss nicht anerkannt werden
Ein Deutsch-Syrer erklärt in der alten Heimat seine Ehe vor einem religiösen Gericht für beendet und will dies in München anerkennen lassen. Dort beruft man sich auf EU-Vorschriften - zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellt.
Luxemburg (dpa) - Deutschland muss eine Scheidung durch ein islamisches Scharia-Gericht in Syrien nicht wegen EU-Vorgaben anerkennen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg an diesem Mittwoch klar.
Die einschlägige EU-Verordnung betreffe derartige Privatscheidungen nicht. Die Richter widersprachen damit einer Entscheidung aus München. Dort muss nun das Oberlandesgericht
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