Strafmündigkeit: Wann Kinder für ihre Taten haften müssen
Ab 14 Jahren können Straftäter in Deutschland belangt werden. Doch nicht nur das Alter entscheidet darüber, ob es strafrechtliche Konsequenzen gibt.

Berlin (dpa) - Ab welchem Alter Minderjährige für Straftaten belangt werden können, regelt das Strafrecht klar - doch nicht jede aufgedeckte Straftat zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Begriff "Strafmündigkeit" ist dabei zentral.
In Deutschland gilt man mit 18 Jahren als volljährig – das heißt: erziehungsrechtlich und rechtlich eigenverantwortlich. Doch strafrechtlich
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