Karlsruhe verwirft BSW-Klagen zum Wahlrecht
Das BSW ist bei der Bundestagswahl gescheitert. Und nun auch in Karlsruhe: Das Verfassungsgericht weist zwei Klagen der Partei ab. Doch die will nicht aufgeben.

Karlsruhe (dpa) - Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf zwei Organklagen der Partei als unzulässig, wie das oberste deutsche Gericht am Dienstag mitteilte. Die Partei habe nicht ausreichend begründet, inwiefern ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein soll.
BSW-Co-Chefin Amira
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