Plus Wohungseigentümer klagen

Zu laut? Streit um Eltern-Kind-Zentrum beschäftigt BGH

Ein Eltern-Kind-Treff in München entzweit die Gemüter: Ist er für die Bewohner darüber zumutbar, obwohl im Haus nur ein Laden vorgesehen war? Der BGH prüft.

20.09.2019 UPDATE: 20.09.2019 06:48 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden
BGH zu Eltern-Kind-Zentrum statt Laden
Ist ein Eltern-Kind-Zentrum für die Bewohner darüber zumutbar, obwohl im Haus nur ein Laden vorgesehen war? Das prüft der Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck

Karlsruhe/München (dpa) - Ständiges Kommen und Gehen, Kinderlärm, Musik und ab und zu ein Fest - ist das zumutbar in einem Haus, in dem neben Wohnungen an sich nur ein Laden mit Lager sein darf? Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft heute die Zulässigkeit eines Münchner Eltern-Kind-Zentrums.

Die Eigentümer der Wohnung darüber klagen dagegen. Kann sich das Zentrum darauf berufen, dass

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