Eigentümergemeinschaft darf über Rauchmelder entscheiden
Rauchmelder in Wohnungen sind gesetzlich vorgeschrieben und können Leben retten. Bei Streit um die Zuständigkeit in Gebäuden mit mehreren Eigentumswohnungen hilft ein Blick nach Karlsruhe: Der BGH hat eine klare Entscheidung zur Zuständigkeit getroffen.
Karlsruhe (dpa) - Eine Eigentümergemeinschaft kann den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern für alle Wohnungen eines Hauses beschließen. Dies gelte auch dann, wenn Eigentümer einzelner Wohnungen bereits Rauchmelder angebracht haben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Er wies damit die Revision von Wohnungseigentümern aus Nordrhein-Westfalen zurück, die mit ihrer Klage
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