Verdeckte Zigaretten-Schockbilder: BGH fragt den EuGH
Auf Zigarettenpackungen gibt es seit Langem sogenannte Schockbilder. Streit gibt es aber, ob diese auch auf Automaten zu sehen sein müssen - also vor dem Kauf. Jetzt soll sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage befassen.
Karlsruhe (dpa) - Der Streit zwischen einer Nichtraucher-Initiative und Supermärkten um Schockbilder auf Zigarettenpackungen in Verkaufsautomaten geht zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Auslegung der Tabakrichtlinie zur Vorabentscheidung vor. Zigarettenpackungen zeigen neben einem Warnhinweis auch
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