Berufung nach Urteil zu Bahnunfall mit zwei Toten
Gegen das Urteil im Prozess um einen tödlichen Zugunfall in Unterfranken haben die Anwälte der Hinterbliebenen Berufung eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichtes Aschaffenburg am Donnerstag mit. Das Gericht hatte eine Woche zuvor einen bei dem Unglück als Sicherungsaufsichtskraft eingesetzten Mann zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Aschaffenburg (dpa) - Diese Strafe wegen fahrlässiger Tötung der zwei Kollegen des Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der 29-Jährige eine Geldauflage von je 2000 Euro an zwei Hinterbliebene zahlen.
Unmittelbar nach dem Urteil hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihren Rechtsmittelverzicht erklärt. Allerdings wollen die zwei Nebenklagevertreter die Entscheidung
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