Minderjährige brauchen Zustimmung der Eltern
Minderjährige brauchen für die Einrichtung eines Girokontos die Zustimmung ihrer Eltern. Unterschreiben müssen den Antrag in der Regel beide Elternteile, erklärt die Stiftung Warentest. Außerdem ist die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes notwendig.
Ob eine Vollmacht reicht und somit nur ein Elternteil anwesend sein muss, hängt vom Geldinstitut ab. Sind Eltern getrennt, geschieden oder ist einer verstorben, geht der Sorgeberechtigte mit dem Kind zur Bank. Mitunter will diese dann aber die Sorgerechtsbestätigung, Scheidungs- oder Sterbeurkunde sehen.