Hintergrund - Yelp

14.01.2020 UPDATE: 14.01.2020 06:00 Uhr 10 Sekunden

> Das Bewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag im Streit zwischen einer Fitnessstudio-Betreiberin im Raum München und dem Internet-Unternehmen. Die Sport-Unternehmerin fühlte sich zu schlecht bewertet. (dpa)