Hintergrund - Yelp
> Das Bewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag im Streit zwischen einer Fitnessstudio-Betreiberin im Raum München und dem Internet-Unternehmen. Die Sport-Unternehmerin fühlte sich zu schlecht bewertet. (dpa)
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