Hintergrund - Mauer Kinderbetreuung

11.08.2020 UPDATE: 11.08.2020 06:00 Uhr 42 Sekunden

Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat seit dem 1. August 2013 jedes Kind bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Gemeinden haben darauf hinzuwirken, dass daher für alle Kinder bis zum Schuleintritt ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.

Wie andere Kommunen hat auch die Gemeinde Mauer mit den jeweiligen bisherigen konfessionellen Trägern wie der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde Verträge abgeschlossen, um keine eigenen kommunalen Kitas errichten und betreiben zu müssen. Rechnungsamtsleiterin Monika Czemmel informierte über die Kosten: Die Gemeinde Mauer trägt bei beiden konfessionellen Kindergärten nach Abzug aller Einnahmen (Elternbeiträge) vom verbleibenden Defizit des laufenden Betriebes mindestens 90 Prozent und von den Investitionskosten 75 Prozent der Gesamtausgaben.

Für die von privater Hand geführte dreigruppige Kinderkrippe "Rappelkiste" wendet die Gemeinde 68 Prozent der Betriebskosten auf; die Einnahmen, welche die Kinderkrippe erzielt, werden hierbei nicht berücksichtigt und verbleiben in voller Höhe bei der Einrichtung. Der Löwenanteil der Betriebsausgaben in den Betreuungseinrichtungen entfällt auf die Personalkosten.

Im Haushalt 2020 der Gemeinde Mauer sind rund 1,4 Millionen Euro als Betriebskostenzuschüsse an die drei genannten Betreuungseinrichtungen eingestellt. Vom Land erwartet man Zuweisungen für die Kinderbetreuung (U3/Ü3) in Höhe von rund 760.000 Euro. (tri)