Hintergrund Kita Gebühren Corona

29.04.2020 UPDATE: 29.04.2020 20:15 Uhr 20 Sekunden

Erstattung von Kita-Gebühren

Müssen für die Kita trotz Corona-bedingter Schließung weiterhin Gebühren gezahlt werden? Dazu gibt es in Baden-Württemberg keine einheitliche Regelung. Grundsätzlich entscheidet der jeweilige Träger vor Ort eigenverantwortlich – wobei sowohl der Städte- und Gemeindetag als auch die Kirchen empfehlen, die Gebühren zu erlassen. Der Ausfall wird vom Land erstattet: Bereits zwei Mal wurden dafür je 100 Millionen Euro Soforthilfe für Städte und Gemeinden bereitgestellt. Auch die Kita-Beiträge bei freien Trägern sollen bis zur Höhe des kommunalen Satzes erstattet werden.