Heidelberg

Staatsanwaltschaft fordert viereinhalb Jahre Haft (Update)

Ist er ein skrupelloser Erpresser oder ein unschuldiger Rentner? Zuletzt hatten Gutachten zumindest aus Sicht der Verteidigung den Mann entlastet.

17.11.2021 UPDATE: 17.11.2021 09:48 Uhr 1 Minute

Heidelberg. (RNZ) In ihrem Plädoyer fordert die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Haft für den Angeklagte. Dabei stützt sich der Oberstaatsanwalt auf die Indizkette, die aus einer Vielfalt an Anhaltspunkten besteht. Wie zum Beispiel die Körpermerkmale des Angeklagten, Aussagen von ehemaligen Arbeitskollegen oder auch bestimmte Aufenthaltsorte. Laut der Staatsanwaltschaft können diese Merkmale kein Zufall sein. Die Verteidigung hingegen hatte bereits im Vorfeld angekündigt, auf Freispruch zu plädieren.

Update: Mittwoch, 17. November 2021, 10.09 Uhr


Plädoyers im Paketbomben-Prozess erwartet

Heidelberg. (dpa) Der Prozess um explosive Postsendungen nähert sich dem Abschluss: Am Landgericht Heidelberg halten Staatsanwaltschaft, zwei Verteidiger und der Vertreter der Nebenklage am Mittwoch (8.30) ihre Plädoyers. Die Anklage wirft dem 67-Jährigen vor, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt sowie gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung begangen zu haben. Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen. Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert.

Die Serie explosiver Postsendungen hatte am 16. Februar begonnen, als ein Mitarbeiter des Getränkeherstellers ADM Wild in Eppelheim im Rhein-Neckar-Kreis durch eine Verpuffung verletzt worden, als er ein Paket annahm. Einen Tag später explodierte ein Brief beim Öffnen in der Lidl-Zentrale in Neckarsulm im Kreis Heilbronn. Drei Menschen wurden verletzt. Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft.

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Der Elektriker ist auf freiem Fuß, weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Nach Ansicht der Verteidigung bestätigt ein auf den Vergleich von Körpermerkmalen basierendes anthropologisches Gutachten die Unschuld ihres Mandanten. Ein weiterer Gutachter kritisierte den Einsatz von Suchhunden bei den Ermittlungen.