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Gesetzlicher Unfallschutz greift auch bei Probearbeit

Kassel (dpa) - Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch an Probearbeitstagen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hervor. In dem konkreten Fall hatte ein 39-Jähriger geklagt, der bei einem Entsorger einen Tag probeweise gearbeitet und sich bei einem Sturz schwer am Kopf verletzt hatte. Er habe dabei als sogenannter Wie-Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden, urteilte das BSG. Der Mann hatte ohne Bezahlung geholfen, Mülltonnen zu entsorgen, und war dabei von einem Lastwagen gestürzt.

20.08.2019 UPDATE: 20.08.2019 14:43 Uhr 18 Sekunden

Kassel (dpa) - Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch an Probearbeitstagen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hervor. In dem konkreten Fall hatte ein 39-Jähriger geklagt, der bei einem Entsorger einen Tag probeweise gearbeitet und sich bei einem Sturz schwer am Kopf verletzt hatte. Er habe dabei als sogenannter Wie-Beschäftigter unter dem Schutz der

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