Frist für den Umtausch

07.10.2021 UPDATE: 08.10.2021 06:00 Uhr 29 Sekunden

Frist für den Umtausch

Es gibt zwei verschiedene Gruppen. Entscheidend sind das Ausstellungsdatum des Führerscheins, beziehungsweise bei älteren Führerscheinen das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Das Ausstellungsdatum findet sich auf dem aktuellen Führerschein.

> Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden: Bei einem Geburtsjahr vor 1953 muss der Führerschein bis zum 19.1.2033 getauscht werden, bei den Jahrgängen 1953 bis 1958 bis zum 19.1.2022, 1959 bis 1964 bis zum 19.1.2023, 1965 bis 1970 bis zum 19.1.2024 und bei Geburtsjahrgängen ab 1971 oder später bis zum 19.1.2025.

> Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden: Bei den Jahren 1999 bis 2001 endet die Frist am 19.1.2026, für 2002 bis 2004 gilt der 19.1.2027 als Stichtag, für 2005 bis 2007 der 19.1.2028, für 2008 gilt eine Frist bis zum 19.1.2029, für 2009 bis zum 19.1.2030, für 2010 bis zum 19.1.2031, für 2011 bis zum 19.1.2032 und für ein Ausstellungsdatum vom 2012 bis 18.1.2013 ist Stichtag der 19.1.2033. (csw)