Plus

AfD verklagt Verfassungsschutz wegen Nennung als "Prüffall"

Berlin (dpa) - Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz vom Landgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen "Prüffall" zu nennen. Das bestätigte ein Sprecher der Partei. Die Klage richte sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüfe, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich mache. Die öffentliche Benennung als Prüffall habe einen stigmatisierenden Charakter. Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang hatte die Entscheidung Mitte Januar öffentlich gemacht.

06.02.2019 UPDATE: 06.02.2019 18:33 Uhr 19 Sekunden

Berlin (dpa) - Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz vom Landgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen "Prüffall" zu nennen. Das bestätigte ein Sprecher der Partei. Die Klage richte sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüfe, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich mache. Die öffentliche Benennung als Prüffall habe einen stigmatisierenden Charakter.

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+