Plus Epfenbach

Laub und Schnee muss der Grundstücksbesitzer beseitigen

Das gilt auch für Schnee: Fürs Beseitigen der "Bescherung" ist der Grundstücksbesitzer zuständig

01.01.2019 UPDATE: 02.01.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden

Laub ist herrenlos, auch auf diesem Beispielbild. Wer es vor der Haustür hat, ist selbst dafür verantwortlich, auch wenn es vom Nachbarn stammt. Foto: Christiane Barth

Von Christiane Barth

Epfenbach. Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt: An diese alte Weisheit erinnert ein Vorfall, der sich in Epfenbach zugetragen hat und der bei der letzten Gemeinderatsitzung des Jahres zur Sprache kam. Ein Bürger brachte dem Gremium sehr aufgebracht seine Beschwerde vor: Vor seinem Anwesen habe sich viel Laub angehäuft.

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.