Laub und Schnee muss der Grundstücksbesitzer beseitigen
Das gilt auch für Schnee: Fürs Beseitigen der "Bescherung" ist der Grundstücksbesitzer zuständig
Von Christiane Barth
Epfenbach. Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt: An diese alte Weisheit erinnert ein Vorfall, der sich in Epfenbach zugetragen hat und der bei der letzten Gemeinderatsitzung des Jahres zur Sprache kam. Ein Bürger brachte dem Gremium sehr aufgebracht seine Beschwerde vor: Vor seinem Anwesen habe sich viel Laub angehäuft.
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+