Plus Mosbacher Friedhöfe

Keine zahlenmäßige Beschränkung für Verwandte ersten Grades und Lebenspartner

Beerdigungen können in Corona-Zeiten unter freiem Himmel und direkt am Grab stattfinden - unter einigen Bedingungen

23.04.2020 UPDATE: 24.04.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Der Mosbacher Friedhof. Foto: Ursula Brinkmann

Mosbach. (stm) Die Anfang April erlassene Landesverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Sars-Cov-2 im Bereich von religiösen Veranstaltungen und Zusammenkünften ermöglicht unter anderem, dass bei Beerdigungen Geistliche, freie Trauerredner und unter bestimmten Bedingungen auch Bestatter nicht auf die Höchstzahl der zugelassenen Personen angerechnet

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