Keine zahlenmäßige Beschränkung für Verwandte ersten Grades und Lebenspartner
Beerdigungen können in Corona-Zeiten unter freiem Himmel und direkt am Grab stattfinden - unter einigen Bedingungen

Mosbach. (stm) Die Anfang April erlassene Landesverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Sars-Cov-2 im Bereich von religiösen Veranstaltungen und Zusammenkünften ermöglicht unter anderem, dass bei Beerdigungen Geistliche, freie Trauerredner und unter bestimmten Bedingungen auch Bestatter nicht auf die Höchstzahl der zugelassenen Personen angerechnet
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